Schutz- und Hygienekonzept

für den Publikumsverkehr

Öffnungszeiten und erlaubte Besucherzahl

Es gelten weiterhin verkürzte Öffnungs­zeiten: täglich von 11.00 bis 16.00 Uhr.

Die Besucher werden vor dem Museum und im Eingangs­bereich durch Info­tafeln auf Corona-bedingte Ein­schränk­ungen und Verhaltens­regeln auf­merk­sam gemacht, die auch auf der Web­site des Museums ver­­öffent­­licht sind.

Es dürfen sich maximal 40 Besucher zeit­gleich im Haus auf­halten.

Abstand- und Hygieneregeln

Es gilt in allen öffent­lichen Bereichen im Museum die Abstands­regelung von 1,5 m. Im Einlass­bereich sind die Abstands- und Warte­bereiche ent­sprechend markiert, ebenso vor der Besucher­toilette.

Es dürfen sich maximal 40 Besucher und Besucherinnen zeitgleich im Museum aufhalten.

Eine Auf­sichts­kraft kontrolliert auf den Etagen, dass die Besucher­begrenzung und Abstands­regel ein­gehalten werden und es im engen Treppen­haus nicht zu Begegnungen ver­schiedener Besucher­gruppen kommt. Die Flucht­tür im EG kann als Aus­gang genutzt werden, um im engen Eingangs­bereich für Ent­lastung zu sorgen.

In den Sanitär­räumen stehen für die Besucher Flüssig­seife, Hand­tuch­spender und Hände­des­infektions­mittel­spender zur Ver­fügung.

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske

Die Besucher sind in der Aus­stellung zum Tragen einer FFP2-Maske ver­pflichtet.  Diese kann an der Kasse erworben werden, ebenso wie Ein­mal­hand­schuhe.

Aus­genommen von dieser Pflicht sind:

  • Kinder bis zum voll­endeten sechsten Lebens­jahr,
  • Personen, die aufgrund einer gesund­heit­lichen Beein­trächtigung oder einer Be­hinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können (die Befreiung ist durch ein Attest nach­zuweisen),
  • gehör­lose und schwer­hörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren, sowie ihre Begleit­personen.

 

Bei erkennbaren Krankheitssymptomen behalten wir uns vor, den Zutritt zu verweigern.

Außerdem zu beachten

Garde­roben­schränke stehen nicht zur Ver­fügung. Taschen und Jacken werden am Kassen­tresen ent­gegen­genommen.

Vor Gebrauch der in der Aus­stellung auf­gestellten Tast­modelle müssen die Hände des­infiziert werden. Des­infektions­spender stehen jeweils direkt neben dem Tast­modell bereit.

Erholungs­pausen auf Stühlen sind unter Ein­haltung der Abstands­regeln möglich.

Shop und kontaktloses Bezahlen

Im Museums­shop darf nur unter Einhaltung der Abstandsregeln geschaut werden.

Bar­geld­loses und kontakt­loses Bezahlen: Alle Beträge können mit Karte bezahlt werden.

Gruppenführungen und Veranstaltungen

Führungen im Innen- und Außenbereich mit mehr als 10 Teilnehmenden finden unter Befolgung der 3G-Regelung (getestet, geimpft oder genesen) statt. Für Schulkinder gelten Sonderregelungen, nämlich die Befreiung von der 3-G-Regelung. Gruppen- und Bildungs­angebote sind auch außerhalb des fließenden Besucherverkehres möglich.

Im Außenbereich ist das Tragen einer medizinischen Maske, im Innenbereich einer FFP2-Maske Pflicht. Alle übrigen Vorgaben wie Mindestabstand, Anwesenheitsdokumentation etc. entsprechen denen für den fließenden Publikumsverkehr (s.o.).

Die Ein­haltung der Regeln wird durch das Personal vor Ort gesichert. Bei mehr­maligem Verstoß gegen die Regelungen kann vom Haus­recht Gebrauch gemacht und der Besucher freund­lich, aber bestimmt den Räumen ver­wiesen werden.

Allgemeine Hygienemaßnahmen

Abstand halten
Bitte stets den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einhalten und direkten Körperkontakt vermeiden.

Hände waschen und desinfizieren
Bitte regelmäßig die Hände für mindestens 20 Sekunden mit Seife waschen. Verwenden Sie auch gern den Desinfektionsspender in den Toilettenräumen.

Hustenetikette einhalten
Bitte nicht in die Hände husten oder niesen, sondern in die Armbeuge.

Mundschutz verpflichtend
In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Käthe-Kollwitz-Museums gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen bzw. einer FFP2-Gesichtsmaske für alle Personen, ausgenommen Kinder unter 7 Jahren. Wir bitten alle sie zu beachten.